Wird eine Kollisionsgefahr oder eine Nahbereichslage erkannt, ist bei verminderter Sicht ein Manöver zur Vermeidung des Nahbereichs einzuleiten, sofern möglich. In diesem Fall gibt es keinen Kurshalter.

Wenn die Fahrzeuge einander in Sicht haben, ist die Lage anders: Dann ist zu klären, welches Fahrzeug ausweichpflichtig und welches kurshaltepflichtig ist.

Im Folgenden gehen wir von verminderter Sicht aus und davon, dass der Gegner kein Manöver einleitet.

Für Manöver stehen prinzipiell zur Verfügung:

  • Kursänderung (nach Backbord oder Steuerbord)
  • Geschwindigkeitsänderung (Beschleunigung oder Fahrtreduzierung bis hin zum Aufstoppen)

Wie sich eigene Manöver auf die Relativbewegung auswirken

Betrachten wir zunächst die prinzipielle Wirkung dieser Möglichkeiten. Ob dabei bestimmte Manöver nach Regel 19 KVR erlaubt oder verboten sind, blenden wir in diesem Abschnitt aus.

Nehmen wir dazu folgende Lage an:

Ausgangslage

Die nachfolgenden Zeichnungen geben nur das qualitative Verhalten der Relativbewegungen wieder.

Fahrtreduzierung

Bei einer Fahrtreduzierung knicken alle Relativbewegungen vorlicher ab.

Fahrtreduzierung

Fahrterhöhung

Bei einer Erhöhung der Eigenfahrt knicken alle Relativbewegungen achterlicher ab.

Fahrterhöhung

Kursänderung nach Steuerbord

Bei Kursänderungen ist zusätzlich zu beachten, welchen relativen Kurs die Kontakte haben.

Die Relativbewegungen der Kontakte, deren Relativkurs eigenem Kurs ± 90° entspricht, knicken bei einer Kursänderung nach Steuerbord nach links ab.

Die Relativbewegungen der Kontakte mit entgegenkommenden Relativkursen (eigener Kurs + 180° ± 90°) knicken bei einer Kursänderung nach Steuerbord nach rechts ab.

Kursänderung nach Steuerbord

Kursänderung nach Backbord

Bei einer Kursänderung nach Backbord verhält es sich genau entgegengesetzt.

Kursänderung nach Backbord

Manöver bei verminderter Sicht nach Regel 19 KVR

Bei verminderter Sicht hat man nicht die freie Auswahl des Manövers, sondern muss Regel 19 KVR beachten.

Fahrt verringern ist jederzeit möglich, in bestimmten Lagen sogar vorgeschrieben.

Fahrt erhöhen ist nur im Rahmen einer sicheren Geschwindigkeit sinnvoll.

Gegenüber einem Fahrzeug im Vorausbereich ist eine Kursänderung nach Backbord verboten. Gegenüber Fahrzeugen im Achterausbereich ist es verboten, durch eine Kursänderung auf diese zuzudrehen.

Für die gezeigte Lage ergibt sich damit als sichere Option im Kern die Fahrtreduzierung.

Ausweichmanöver mit vorgegebener Kursänderung

Nach den qualitativen Betrachtungen ermitteln wir nun die tatsächliche Wirkung konkreter Manöver.

Wir gehen davon aus, dass der Gegner kein Manöver einleitet. Somit bleibt dessen Absolutvektor in der Zeichnung konstant.

In der begleitenden Aufgabe soll um 12:20 eine Kursänderung um 60° nach Steuerbord auf 120° durchgeführt werden.

Zur Ermittlung wird zunächst der neue Eigenvektor auf 120° mit unveränderter Fahrt (5 kn) eingetragen und daraus zusammen mit der bereits ermittelten absoluten Gegnerbewegung (332° mit 7,4 kn) das neue Dreieck gezeichnet.

Die Verbindungslinie zwischen absoluter Eigenbewegung und absoluter Gegnerbewegung ist die neue Relativbewegung. Diese wird parallel in den Plotpunkt 12:20 verschoben.

Kursänderung mit neuem CPA

Der neue CPA ergibt sich bei rwP = 049° mit einem Abstand von 3,2 sm (TCPA: 12:39).

Ausweichmanöver mit vorgegebener Fahrtänderung

Nun soll um 12:20 statt einer Kursänderung eine Fahrtreduzierung auf 3 kn eingeleitet werden.

Das Vorgehen ist analog:

Der veränderte Eigenvektor wird gezeichnet (060° wie zuvor, aber mit 3 kn Fahrt). Aus diesem Vektor und dem Absolutvektor des Gegners wird das neue Dreieck konstruiert. Die resultierende Relativbewegung wird parallel in den Plotpunkt 12:20 verschoben.

In Peilung 040° bei Abstand 2,5 sm kann der neue CPA abgelesen werden (TCPA: 12:52).

Fahrtänderung mit neuem CPA

Ausweichmanöver mit vorgegebenem Passierabstand

Um 12:20 soll ein Manöver eingeleitet werden, das zu einem Passierabstand von 2,5 sm führt.

Zur Lösung wird ein Kreis mit dem gewünschten Abstand um das Eigenfahrzeug gezeichnet.

Die neue Relativbewegung muss diesen Kreis tangieren.

Es gibt theoretisch zwei Lösungen. In der Praxis fällt oft eine Lösung aus, da sie nur mit unrealistisch hohen Geschwindigkeiten erreichbar wäre.

Tangentiale Lösung am Passierkreis

Die neue Relativbewegung wird so verschoben, dass sie am Vektor der absoluten Gegnerbewegung endet.

Verschobene Relativbewegung

Nun betrachten wir zwei mögliche Manöver:

  • Fahrtreduzierung
  • Kursänderung

Die Fahrtreduzierung ergibt sich am ursprünglichen Eigenfahrtsvektor (060° bei 5 kn) dort, wo dieser die verschobene Relativbewegung schneidet: hier 2,9 kn.

Für die Kursänderung nach Steuerbord wird der Schnittpunkt der Relativbewegung mit dem 5-kn-Kreis gesucht: hier 097°.

Manöververgleich

Vollständigkeitshalber sei die Kursänderung nach Backbord auf 343° erwähnt, da auch dort ein Schnittpunkt der Relativbewegung mit dem 5-kn-Kreis vorliegt.

Diese Variante führt jedoch zu sehr geringer Relativgeschwindigkeit (mitlaufender Kurs) und ist hier nach Regel 19 nicht zulässig.