Bei nord-orientierter Darstellung ist es notwendig, rechtweisende Peilungen (rwP) zu ermitteln.

Sofern die rechtweisenden Peilungen direkt angegeben sind, muss nichts mehr umgerechnet werden.

Sind Radarseitenpeilungen (RaSP) gegeben, so sind diese um den anliegenden Kurs zum Zeitpunkt der Peilung zu beschicken, um die rechtweisenden Peilungen zu erhalten. Dieser kann aufgrund von Gierbewegungen vom Generalkurs abweichen.

Beim „anliegenden Kurs“ handelt es sich um den rechtweisenden Kurs, also die Richtung der Kiellinie. Sofern ein Magnetkompasskurs (MgK) abgelesen wird, ist dieser um Missweisung (Mw) und Ablenkung (Abl) zu beschicken.

Rechenmuster:

SchrittKürzelBedeutung
1RaSPRadar-Seitenpeilung
2+ rwKrechtweisender Kurs
ErgebnisrwPrechtweisende Peilung

In Gebieten mit geringen Missweisungen und auf Yachten mit geringer Ablenkung kann der Einfachheit halber auch direkt der MgK verwendet werden. In manchen Prüfungsaufgaben im Schifffahrtsrecht ist der MgK vorgegeben, ohne Angabe von Mw und Abl. Da dort Radarplotten geprüft werden soll und nicht die Peilungsumwandlung einer Navigationsprüfung, kann in diesen Fällen der MgK dem rwK gleichgesetzt werden.

Eine mögliche Aufgabenstellung:

Ein Fahrzeug A fährt einen Generalkurs von rwK = 060° mit einer Fahrt von FdW = 5 kn. Dabei wird ein Fahrzeug B am voraus-stabilisierten Radar wie folgt geortet:

UhrzeitRaSPanliegender KursAbstand
12:0645°060°7 sm
12:2042°058°5 sm

Die rechtweisenden Peilungen ergeben sich dann zu:

  • 45° + 060° = 105° (für 12:06)
  • 42° + 058° = 100° (für 12:20)

In der Praxis wird beim Ablesen der Radarseitenpeilung häufig gleichzeitig der Kurs über Grund (KüG) am GPS verwendet, weil es bequem ist. Das führt jedoch zu falschen Ergebnissen, wenn der KüG deutlich vom rwP abweicht.

Das ist insbesondere bei Kursen quer zur Stromrichtung der Fall (große Beschickung durch Strom), ebenso unter Segel bei Halbwind- oder höheren Kursen (große Beschickung durch Wind).

Also: Nicht den KüG verwenden, sondern den MgK vom Rudergänger ablesen lassen.

(Tipp: Insbesondere bei der praktischen SSS-Prüfung.)

Bei voraus-orientiertem Plot und Verwendung eines voraus-orientierten Radargerätes (Head-up) scheint die Sache einfacher, indem die Seitenpeilung direkt ins Plot eingetragen wird.

Das ist jedoch ein Trugschluss, da die Ergebnisse letztlich mit einem eigenen Generalkurs ermittelt werden müssen.

Solange der Generalkurs konstant ist, ist das unkritisch, in der Praxis aber nur eingeschränkt realistisch (insbesondere unter Segel).

Es braucht eine hohe Kursstabilität während des Plots. Das natürliche Gieren des Bootes bzw. das Folgen des Windes muss berücksichtigt werden. Zu jeder Messung ist der anliegende Kurs und die Differenz zum Generalkurs zu ermitteln.

Um diese Differenz ist die Seitenpeilung zu korrigieren.

Rechenmuster:

SchrittKürzelBedeutung
1RaSPRadar-Seitenpeilung
2+ anl. rwKanliegender rechtweisender Kurs
3- rw Generalkursrechtweisender Generalkurs
Ergebniskorr. SPkorrigierte Seitenpeilung