Bei nord-orientierter Darstellung ist es notwendig, rechtweisende Peilungen (rwP) zu ermitteln.
Sofern die rechtweisenden Peilungen direkt angegeben sind, muss nichts mehr umgerechnet werden.
Sind Radarseitenpeilungen (RaSP) gegeben, so sind diese um den anliegenden Kurs zum Zeitpunkt der Peilung zu beschicken, um die rechtweisenden Peilungen zu erhalten. Dieser kann aufgrund von Gierbewegungen vom Generalkurs abweichend sein.
Beim „anliegenden Kurs“ handelt es sich dabei um den rechtweisenden Kurs, al- so Richtung der Kiellinie. Sofern ein Magnetkompasskurs (MgK) abgelesen wird, ist dieser richtigerweise um die Missweisung (Mw) und die Ablenkung (Abl) zu beschicken.
Rechenmuster:
RaSP | Radar-Seitenpeilung | ||
+ | rwK | rechtweisender Kurs | |
rwP | rechtweisende Peilung |
In Gebieten mit geringen Missweisungen und auf Yachten mit geringer Ablenkung kann der Einfachheit halber auch gleich der MgK verwendet werden. In manchen Prüfungsaufgaben in Schifffahrtsrecht ist der MgK im Aufgabentext vorgegeben – jedoch ohne Angabe von Mw und Abl. Da hier Schifffahrtsrecht – insbesondere Radarplotten – geprüft werden soll und keine Peilungsumwandlung im Sinne einer Navigationsprüfung, kann der MgK in diesen Fällen dem rwK gleichgesetzt werden.
Eine mögliche Aufgabenstellung könnte so aussehen:
Ein Fahrzeug A fährt einen Generalkurs von rwK=060° mit einer Fahrt von FdW=5kn. Dabei wird ein Fahrzeug B am voraus-stabilisierten Radar wie folgt geortet:
Uhrzeit | RaSP | anl. Kurs | Abstand |
12:06 | 45° | 060° | 7 sm |
12:20 | 42° | 058° | 5 sm |
Die rechtweisenden Peilungen ergeben sich dann zu
45° + 060° = 105° (für 12:06) und
42° + 058° = 100° (für 12:20)
In der Praxis an Bord beobachte ich immer wieder, dass man beim Ablesen der Radarseitenpeilung gleichzeitig den Kurs über Grund (KüG) am GPS mit abliest – da dies ja so bequem ist, weil das GPS ja direkt neben dem Radargerät installiert ist.
Dies führt jedoch zu völlig falschen Ergebnissen, wenn der KüG deutlich vom rwP abweichen kann.
Das insbesondere dann der Fall, wenn Kurse quer zur Strom- richtung abgesetzt werden, da hier die Beschickung durch Strom (BS) sehr groß wird. Gleiches trifft unter Segel bei Halbwind- oder höheren Kursen vor, da hier die Beschickung durch Wind sehr groß wird.
Also: Nicht durch Bequemlichkeit verleiten lassen und den KüG nehmen sondern lieber vom Rudergänger den MgK ablesen lassen.
(Tip: Insbesondere bei der praktischen SSS-Prüfung!)
Bei voraus-orientiertem Plot und Verwendung eines Voraus-orientierten Radargerätes (Head-up) scheint die Sache einfacher – einfach die Seitenpeilung in das Plot eintragen.
Das ist jedoch ein Trugschluss, da die Ergebnisse letztlich mit einem eigenen Generalkurs ermittelt werden müssen.
Solange dieser Generalkurs konstant ist, stellt das wiederum kein Problem dar. Das ist aber allenfalls auf Motoryachten und Segelyachten unter Motor eingeschränkt möglich.
Das setzt nämlich eine hohe Kursstabilität während der Plots voraus. Ich selbst sehe mich nicht in der Lage – insbesondere unter Segel – den Kurs so genau zu halten, dass bei jeder Messung exakt der gleiche Kurs anliegt – und ich kenne auch keine Rudergänger, denen das gelingt.
Das völlig natürliche Gieren des Bootes oder das Folgen des Windes muss also auch berücksichtigt werden. Somit ist zu jeder Messung der aktuell anliegende Kurs und die Differenz zum Generalkurs zu ermitteln.
Um diese Differenz ist die Seitenpeilung zu korrigieren.
Rechenmuster:
RaSP | Radar-Seitenpeilung | ||
+ | anl. rwK | anliegender rechtweisender Kurs | |
– | rw Generalkurs | rechtweisender Generalkurs | |
korr. SP | korrigierte Seitenpeilung |